Recycling materialannahme

Beton rein

AVV-NR.: 170101

  • Mineralische Bau- und Abbruchabfälle
  • Beton (auch mit Bewehrung)
  • Betonmauersteine
  • Dachplatten aus Beton
  • Schachtringe
  • Betonpflastersteine
  • Das angelieferte Material muss frei von Schadstoffen sein (z. B. keine Ölkontamination oder andere umweltgefährdende Stoffe).

  • Es dürfen keine Fremd- oder Wertstoffe enthalten sein – das Material muss sortenrein angeliefert werden.

  • Bei Verunreinigungen oder Vermischung mit Fremdstoffen erfolgt die Einstufung als
    „Bauschutt vermischt“, abhängig vom Grad der Verunreinigung.